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   BAG, 11.03.1981 - 5 AZR 1085/78   

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https://dejure.org/1981,21045
BAG, 11.03.1981 - 5 AZR 1085/78 (https://dejure.org/1981,21045)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1981 - 5 AZR 1085/78 (https://dejure.org/1981,21045)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1981 - 5 AZR 1085/78 (https://dejure.org/1981,21045)
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  • BAG, 05.05.1955 - 2 AZR 55/53

    Arbeitsverhältnis: Unanwendbarkeit des Berliner Besatzungsrechts auf

    Auszug aus BAG, 11.03.1981 - 5 AZR 1085/78
    Schließlich entspricht eine solche Auslegung dem im Inter nationalen Privatrecht anerkannten Rechtssatz, wonach der Ort der Beschäftigung eine maßgebende Rolle bei der Ermittlung des anzuwendenden Rechts spielen soll (vgl. BAG 2, 18 [20] = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu I der Gründe]; BAG 7, 362 [363] = AP Nr. 4 zu Internat. Privatrecht - Arbeitsrecht [zu II der Gründe]; BAG 16, 215 [222] = AP Nr. 9 zu Internat. Privatrecht - Arbeitsrecht [zu 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 12 zu Internat. Privatrecht - Arbeitsrecht [zu II 5 a der Gründe ]).
  • BAG, 27.08.1964 - 5 AZR 364/63

    Parteiwille - Arbeitsort - Sitz des Arbeitgebers - Bundesmanteltarifvertrag für

    Auszug aus BAG, 11.03.1981 - 5 AZR 1085/78
    Schließlich entspricht eine solche Auslegung dem im Inter nationalen Privatrecht anerkannten Rechtssatz, wonach der Ort der Beschäftigung eine maßgebende Rolle bei der Ermittlung des anzuwendenden Rechts spielen soll (vgl. BAG 2, 18 [20] = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu I der Gründe]; BAG 7, 362 [363] = AP Nr. 4 zu Internat. Privatrecht - Arbeitsrecht [zu II der Gründe]; BAG 16, 215 [222] = AP Nr. 9 zu Internat. Privatrecht - Arbeitsrecht [zu 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 12 zu Internat. Privatrecht - Arbeitsrecht [zu II 5 a der Gründe ]).
  • BAG, 13.05.1959 - 1 AZR 258/57

    Internationales Privatrecht - Festzustellender Parteiwille -

    Auszug aus BAG, 11.03.1981 - 5 AZR 1085/78
    Schließlich entspricht eine solche Auslegung dem im Inter nationalen Privatrecht anerkannten Rechtssatz, wonach der Ort der Beschäftigung eine maßgebende Rolle bei der Ermittlung des anzuwendenden Rechts spielen soll (vgl. BAG 2, 18 [20] = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu I der Gründe]; BAG 7, 362 [363] = AP Nr. 4 zu Internat. Privatrecht - Arbeitsrecht [zu II der Gründe]; BAG 16, 215 [222] = AP Nr. 9 zu Internat. Privatrecht - Arbeitsrecht [zu 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 12 zu Internat. Privatrecht - Arbeitsrecht [zu II 5 a der Gründe ]).
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